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Förderberatung

Nutzen Sie Förderungen und Zuschüsse für Ihr Bauvorhaben

Für die Umsetzung energetischer Baumaßnahmen, sowohl bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten, gibt es die Unterschiedlichsten Förderprogramme und Zuschüsse vom Bund und regionalen Anbietern, z.B. der KfW-Förderbank oder ProKlima in Hannover. Je nach Anforderung helfen wir ihnen das für Sie passende Förderprogramm zu ermitteln, und erstellen auch die notwendigen Nachweise, um die Fördermittel und Zuschüsse zu erhalten.

BAFA Vor-Ort-Beratung
Als Grundlage für die Bestimmung sinnvoller Maßnahmen bietet sich eine  BAFA-Vor-Ort-Beratung an. Wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als unabhängige Energieberater in der Energieberaterliste eingetragen. Aus diesem Grunde können wir für Sie Zuschüsse für die Energieberatung beantragen.

Die Förderbedingungen haben sich zum 01. Mai 2008 verbessert. Neben einem höheren Zuschuss werden jetzt auch Stromsparberatungen honoriert. Zudem ist die Spanne der  förderfähigen Gebäude erweitert  worden.

Die Förderung ist ein nicht rückzuzahlender Zuschuss und beträgt:

  • 300,00 € für Ein-/Zweifamilienhäuser
  • 360,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten
  • 100,00 € für die Integration Thermografischer Untersuchungen
  •   50,00 € Bonus für Stromsparberatung

Der Zuschuss (einschliesslich Bonus) darf 50% der Beratungskosten nicht überschreiten.
Lassen Sie sich unverbindlich ein Angebot erstellen. hier

Wer kann die Förderung des BAFA in Anspruch nehmen?
Das BAFA stelle bestimmte Anforderungen an Gebäude die eine Förderung erhalten:

  • Bauantrag gestellt bis einschliesslich 31.12.1994
  • Keine Veränderung der Gebäudehülle durch eine spätere Baugenehmigung durch Anbau oder Aufstockung um mehr als 50%
  • Das Gebäude muß ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de

Wie erhalten Sie die Förderung?
Die Beantragung der Förderung erfolgt direkt von uns. Sie müssen nur den Antragt unterschreiben, alle weiteren Formalitäten übernehmen wir.

Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontakt

Brabeckstr.  174
30539 Hannover

  

Tel

0511 - 27 900 319

 

Fax

0511 - 27 900 320

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